Haarimplantation

Der Haarausfall betrifft oft nicht die gesamte Kopfhaut, sondern tritt an bestimmten Stellen auf. Diese werden von vielen Menschen als Makel in ihrem Aussehen empfunden, so dass sie sich eine Behandlung wünschen. Eine bewährte Möglichkeit der Behandlung stellt die Haarimplantation dar. Üblich ist die Einpflanzung eigener Haare, welche an Stellen mit weiterhin dichtem Haarwuchs entnommen werden. Die Implantation von Kunsthaar ist zwar möglich, sie kommt jedoch eher selten zur Anwendung.

Methoden
Eine Haarimplantation wird ambulant und unter örtlicher Betäubung der Kopfhaut vorgenommen. Der Arzt entnimmt bei der Strip-Methode die Haarwurzeln in Form kleiner Streifen. Bevorzugte Entnahmestellen befinden sich am Hinterkopf, da dort oft noch genügend Haare wachsen und die fehlenden Haare kaum zu sehen sind. Ein weiteres Verfahren wird Follicular Unit Extraction genannt und besteht aus der Verpflanzung kleiner Haarbündel von zumeist vier Haaren, welche mittels eines kleinen Bohrers oder auch mit einer Nadel entnommen und anschließend an der zu behandelnden Stelle wieder eingesetzt werden. Diese Methode bietet die sichersten Behandlungsergebnisse und schont die Haarwurzeln, sie ist jedoch auch aufwändiger.

Risiken
Während die Behandlung selbst zu keinem Gesundheitsrisiko führt, kann ein leichtes Unwohlsein auf Grund einer Unverträglichkeit gegen das verwendete Narkosemittel auftreten. Dieses lässt sich durch ein ausführliches Gespräch vor dem Eingriff minimieren, da der Arzt Unverträglichkeiten erkennen und auf andere Mittel ausweichen kann. In sehr seltenen Fällen kommt es zu einer Narbenbildung an der Entnahmestelle. Bei der Anwendung der Strip-Methode besteht das Risiko, dass in Einzelfällen die implantierten Haare erneut ausfallen; diese Gefahr wird durch die Follicular Unit Extraction nahezu vollständig ausgeschaltet.

Kosten
Bei einer Haarimplantation ist mit Kosten von mindestens zweitausend Euro zu rechnen, welche im Normalfall vom Patienten selbst getragen werden müssen. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse erfolgt nur in sehr seltenen Fällen einer von diesen anerkannten medizinischen Notwendigkeit.